Das Sonderpädagogische Förderzentrum Wasserburg bietet die Jahrgangsstufen von Klasse 1 bis 9 an.
Welche Schüler*innen ein Sonderpädagogisches Förderzentrum anstatt die Regelschule besuchen, ist im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) klar geregelt.
Die Eingangsstufe sind die so genannten Diagnose- und Förderklassen. Die Kinder erlernen hierbei den Stoff der ersten beiden Jahrgänge der Grundschule in drei Schuljahren, in der DFK 1, DFK 1A und der DFK 2. Der Lehrplan der 1. Jahrgangsstufe der Grundschule wird hierbei auf zwei Jahre verteilt.
In den Jahrgangsstufen 3 und 4 gibt es zwei Züge. Dabei werden die Kinder entweder nach dem Grundschullehrplan oder nach dem Lehrplan der Schule zur individuellen Lernförderung unterrichtet.
Ab der Jahrgangsstufe 5 bis zur 9. Klasse gilt der Lehrplan der Schule zur individuellen Lernförderung.
Eine Aufnahme oder ein Wechsel an unsere Schule und zurück an die Grund- oder Mittelschule am Wohnort des Kindes geschieht im Einvernehmen zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
Beratungslehrkräfte, Sonderschullehrkräfte und Schulpsycholog*innen unterstützen durch systematische Beobachtung und Diagnostik die Entscheidung über die weitere Förderung.